Es gilt bei Präsentationen die „3*30 10“- Regel zur Notenfindung
30% : Gestaltung und Inhalt der Präsentation (inkl. Rechtschreibung, Farben, …) –>schriftlicher Teil
30 % : Präsentation und Darstellung der Person (zeitl. Anteil, Auftreten, …) —> mündlicher Teil
30%: Erstellung der Präsentation ( Arbeitsteilung, Arbeitsleistung pro Zeit, Ablenkungsfaktor) –>schriftlicher + mündlicher Teil
10%: Quellenangaben und Präsentation –> schriftlicher Teil
Die Abgabetermine sind auf der jeweiligen Aufgabenseite zu finden und müssen eingehalten werden.
Das Nichtanfertigen oder eine verspätete Abgabe ohne ärztliches Attest wird, aus Gründen der Benachteiligung anderer, nicht gestattet und mit der Leistung „ungenügend“ bewertet.(Notenbildungsverordnung §8 Abs. 5)
